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I Leitbild

Der Schutz von Schülerinnen und Schülern vor sexueller Gewalt sollte im Leitbild der Schule oder im Schulprogramm verankert werden.

Warum

WARUM?

Wozu dieser Bestandteil? Was haben wir davon?

Eine Schule, die das Thema sexualisierte Gewalt in ihrem Leitbild, im Schulprogramm oder dessen Präambel verankert, positioniert sich deutlich und sendet ein starkes Signal, dass diese hier nicht toleriert wird. Diese klare Haltung kann potenzielle Täter und Täterinnen abschrecken und Schülerinnen, Schülern und Eltern Sicherheit vermitteln.

Eine Schule, die sich so positioniert, macht deutlich, dass sie die Verantwortung für den Kinderschutz annimmt und trägt. Damit wird ein wichtiger Schritt getan, um das Tabu der sexuellen Gewalt zu brechen. Schulen mit einem derartigen Leitbild nehmen auch eine Vorbildrolle ein für andere Schulen und auch für weitere Einrichtungen in der Region, die Verantwortung für Kinder und Jugendliche tragen.

Um diese Wirkungen zu entfalten, sollte diese Entscheidung auch in der Öffentlichkeitsarbeit berücksichtigt werden und das Leitbild etwa auf der Website der Schule zu lesen sein. Bei einem solchen Schritt in die Öffentlichkeit könnten allerdings Bedenken entstehen, dass ein offen kommuniziertes Schutzkonzept ein merkwürdiges Licht auf die Schule werfen und andeuten könne, dass die Schule möglicherweise ein Problem habe, wenn sie sich mit dem Schutz vor Missbrauch beschäftigt.

An dieser Stelle sollten sich Verantwortliche in Schulen bewusst machen und dies auch nach außen vermitteln, dass Prävention inzwischen ein Qualitätsmerkmal ist, von dem der Ruf der Schule eher profitieren als Schaden nehmen kann.

Wann

WANN?

Wann sollte dieser Bestandteil entwickelt werden?

Da eine kurz formulierte Aussage im Leitbild quasi die Quintessenz des Schutzkonzepts darstellt, ist es nicht notwendig, mit der Leitbilddiskussion in den Prozess der Konzeptentwicklung einzusteigen. Man kann ihn damit besser abrunden und besiegeln.

Möglicherweise entwickelt die Projektgruppe zu Beginn der Schutzkonzept-Entwicklung einen ersten Entwurf als Zielperspektive, der am Ende des Prozesses überprüft, mit der gesamten Schulgemeinschaft abgestimmt und dann veröffentlicht wird.

Was

WAS?

Was sollte im Leitbild gesagt werden?

Im Leitbild sollte zum Ausdruck kommen, dass die Schule neben dem Bildungsauftrag auch einen Erziehungsauftrag hat, der sich immer am Kindeswohl orientiert. Die Schule sollte formulieren, dass sie ein Schutzkonzept gegen sexuelle Gewalt entwickelt hat und sich im Alltag daran orientiert, um so ihrem Handlungsauftrag zum Kinder- und Jugendschutz nachzukommen.

Die Fokussierung auf sexuelle Gewalt ist nicht zwingend. Vielleicht zeigt sich während der Konzeptentwicklung, dass die Schule sich noch breiter aufstellen will und Schutz vor anderen Gewaltformen mitberücksichtigt. Im Leitbild sollte deutlich werden, welche Ziele mit einem Schutzkonzept verfolgt werden, nämlich einerseits nicht zum Tatort sexualisierter Gewalt zu werden und andererseits ein Kompetenzort zu sein, der Hilfe und Unterstützung für betroffene Schülerinnen und Schüler bietet (Formulierungsvorschläge für ein Leitbild siehe Tipps/Material).

Wie

WIE?

Wie sollte die Leitbildentwicklung stattfinden und WER sollte beteiligt sein?

Die Leitbildentwicklung hinsichtlich des Themas sexuelle Gewalt folgt den üblichen Regeln und Kommunikationsprozessen für die Entwicklung eines schulischen Leitbildes, wie sie vielen Schulen vertraut sind. 

Schulen, die noch keinen solchen Prozess durchgeführt haben, sollten bedenken, dass die Entscheidung, sexualisierte Gewalt als Thema dort zu verankern, von der Schulleitung, der Schulkonferenz bzw. dem Schulvorstand getragen werden muss. Ein Entwurf dafür, wie dies konkret formuliert bzw. wie ein schon vorhandenes Leitbild ergänzt werden könnte, kann von der Projektgruppe erarbeitet werden. Er muss in einem zweiten Schritt jedoch in einem schulinternen Meinungsbildungsprozess abgestimmt werden, denn er sollte von allen getragen werden. Die Schule als Ganzes – mit Lehrkräften, pädagogischen Fachkräften, technischem und Verwaltungspersonal, Schülerinnen und Schülern sowie Elternschaft in ihren jeweiligen Mitbestimmungsgremien – muss in diese Diskussion einbezogen werden. Da – wie bereits erwähnt – die Verankerung im Leitbild eher den Abschluss der Schutzkonzept-Entwicklung bildet, muss zu diesem Zeitpunkt vermutlich auch niemand aus der Schulgemeinschaft mehr von der Bedeutung des Themas überzeugt werden, da alle bereits in irgendeiner Weise am Prozess beteiligt waren.

Tipps

Material

ZusätzlicheLänderinfos
II Interventionsplan Icon

II Interventionsplan

Ein Plan für das Vorgehen in einem Verdachtsfall von sexueller Gewalt bietet allen schulischen Beschäftigten die erforderliche Orientierung und Sicherheit. Er enthält auch ein Rehabilitationsverfahren für den Fall eines unbegründeten Verdachts. 

Warum

WARUM?

Wozu dieser Bestandteil? Was haben wir davon?

Der Interventionsplan ist das Kernstück eines schulischen Schutzkonzepts. Er regelt das Vorgehen bei Verdacht, dass eine Schülerin oder ein Schüler sexuelle Gewalt erlebt (hat)

  • durch eine Person außerhalb der Schule (z. B. in der Familie, im Sportverein oder im Konfirmationsunterricht) oder
  • durch Mitschüler oder Mitschülerinnen oder
  • durch Erwachsene in der Schule (z. B. eine Lehrkraft oder einen anderen pädagogischen oder nicht pädagogischen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin).

Er soll fachliches Handeln gewährleisten und gibt Schulleitung und Kollegium Orientierung und Handlungssicherheit. Zu wissen, was im Fall eines Falles zu tun ist, erleichtert die Bereitschaft, genau hinzusehen, Anhaltspunkte für Gewalterfahrungen zu erkennen und ihnen nachzugehen. Ziel ist es, Schutz für betroffene Schülerinnen und Schüler herzustellen, und zwar bereits bei sexuellen Übergriffen und nicht erst bei strafrechtlich relevanten Gewalttaten.

Eine vom Deutschen Jugendinstitut 2019 veröffentlichte bundesweite Befragung von Schulen zu den Erfahrungen mit dem Bundeskinderschutzgesetz (von 2012) ergab, dass allein die Existenz eines Handlungsplans an Schulen die Handlungs- und Rechtssicherheit von Lehrkräften erhöht.

Jede Schule sollte einen Interventionsplan haben, weil es in jeder Schule Mädchen und Jungen gibt, die außerhalb der Schule sexuelle Gewalt erleben, verübt durch Familienangehörige oder andere Menschen aus ihrem privaten oder digitalen Umfeld. Bislang bleiben diese Fälle in der Schule meist unerkannt. Man kann sich jetzt fragen, ob es denn Aufgabe von Schule sei, sich darum zu kümmern. Die klare Antwort ist: Ja! Nicht nur, weil erlittene Gewalt erwiesenermaßen die schulische Leistung erheblich beeinträchtigt, sondern auch, weil Schule neben dem Bildungsauftrag auch einen Erziehungsauftrag hat. Sie ist die einzige Institution, die alle Kinder erreicht – und sie verbringen viel Zeit dort. In manchen Fällen sind Lehrkräfte und Betreuende die einzigen erwachsenen Ansprechpersonen, die ein Kind außerhalb der Familie hat. Außerdem treffen Kinder hier – anders als bei vielen Freizeitaktivitäten – auf pädagogische Fachkräfte. Nicht zuletzt sind Lehrerinnen und Lehrer nach§ 4 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) (zum Link) angehalten und durch Landesgesetze verpflichtet, bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung tätig zu werden, und dazu ist es hilfreich, zu wissen, was man tun muss.

Schulen brauchen aber auch einen Interventionsplan, weil sexuelle Gewalt auch vor Schulen nicht Halt macht. Mädchen und Jungen erleben auch hier sexualisierte Übergriffe, verübt durch Mitschüler und Mitschülerinnen, wobei sexualisiertes Cybermobbing und andere Formen digitaler Belästigung eine zunehmende Rolle spielen. Aktuelle repräsentative Schülerbefragungen belegen, dass die Wahrscheinlichkeit, durch Gleichaltrige sexuelle Übergriffe zu erfahren, sogar deutlich höher ist als durch Erwachsene.

Sexualisierte Gewalt kann innerhalb der Schule aber auch von Lehrkräften oder anderen Erwachsenen verübt werden. In solchen Fällen gilt es, entschlossen und zugleich besonnen vorzugehen, sich an fachlichen Vorgaben zu orientieren und gegebenenfalls auch unbegründet Beschuldigte vor Stigmatisierung zu schützen.

Manche Verantwortliche haben Bedenken, dass die Erarbeitung eines Interventionsplans im Kollegium auf Widerstand stoßen könnte, weil – vor allem – männliche Kollegen das Gefühl haben könnten, unter „Generalverdacht“ zu stehen. Diese Sorge sollte ernst genommen werden, spricht aber nicht gegen einen Interventionsplan – ganz im Gegenteil: Erst ein Interventionsplan schafft die Gewähr, dass rufschädigende Gerüchte vermieden werden und die Fürsorgepflicht für unter Verdacht geratene Beschäftigte ausreichend beachtet wird. Ein Interventionsplan ist ein „Wegweiser“ für besonnenes und zugleich wirksames Handeln im Sinne des Kinderschutzes und sollte immer auch ein Rehabilitationsverfahren beinhalten für Verdachtsfälle, die sich als unbegründet herausstellen. 

Wann

WANN?

sollte dieser Bestandteil entwickelt werden?

Als zentraler Bestandteil eines Schutzkonzepts sollte der Interventionsplan frühzeitig entwickelt werden. In der Potenzialanalyse wird vermutlich deutlich geworden sein, dass es in der Schule bereits Interventionspläne bei Kindeswohlgefährdung gibt. Diese gilt es zu überprüfen und gegebenenfalls differenziert zu ergänzen.

Sexualisierte Gewalt weist im Vergleich zu anderen Kindeswohlgefährdungen sehr spezielle Dynamiken auf. Deshalb passen die Interventionswege, die bei anderen Kindeswohlgefährdungen wie Misshandlung, Vernachlässigung oder häusliche Gewalt angemessen sind, nicht eins zu eins auf den Fall der sexuellen Gewalt. 

Viele Schulen erarbeiten leider erst dann einen Interventionsplan, wenn sie sich mit einem Fall konfrontiert sahen und – oft schmerzlich – feststellen mussten, dass sie relativ plan- und oft auch kopflos gehandelt haben, sie dabei Fehler gemacht haben und viel Zeit und Energie investieren mussten. 

Wer

WER?

sollte den Interventionsplan mit wem entwickeln?

Die Entwicklung eines Interventionsplans sollte mit Unterstützung einer Fachberatungsstelle oder eines entsprechend erfahrenen schulberatenden Dienstes erfolgen. Aufseiten der Schule muss die Leitung beteiligt sein, weil sie die Verantwortung für die Intervention trägt. 

Schulsozialarbeit – soweit vorhanden – sollte unbedingt einbezogen werden und idealerweise auch Beratungslehrerinnen und -lehrer. Auch der Personalrat ist sinnvollerweise zu berücksichtigen, da seine Perspektive unerlässlich ist für Fälle, in denen sich ein Verdacht gegen Beschäftigte richtet.

Rücksprache gehalten werden sollte außerdem mit Fachberatungsstellen (sofern sie nicht schon am Entwicklungsprozess beteiligt sind), Jugendämtern und der Polizei. Es ist wichtig, zuständige Ansprechpersonen bereits im Vorfeld eines möglichen Falles zu kennen und auch die Verfahrensabläufe anderer möglicherweise beteiligter Institutionen. Auch die zuständigen „insoweit erfahrenen Fachkräfte“ nach § 8b SGB VIII (zum Link) gehören dazu, die Schulen zur Gefährdungseinschätzung bei einer Vermutung auf Kindeswohlgefährdung beraten. Schulen haben einen Rechtsanspruch auf diese Beratung. Wer jeweils zuständig ist, erfährt man beim örtlichen Jugendamt.

Allen Mitarbeitenden der Schule muss bekannt sein, dass es einen Interventionsplan gibt und wie die ersten Handlungsschritte aussehen.

Was

WAS?

Fragen, die beantwortet, Themen, die bearbeitet werden müssen

Genau genommen sind Schulen gefordert, drei Interventionspläne zu erstellen, da ihnen wie oben dargestellt drei verschiedene Fallkonstellationen – außerhalb der Schule (1), innerhalb durch Mitschüler und Mitschülerinnen (2) oder durch schulische Beschäftigte (3) – begegnen können. Die Fallkonstellationen sind mit teilweise sehr unterschiedlichen Handlungsanforderungen verbunden.

Wichtig ist dabei, in jedem Fall mit der Haltung „Im Zweifel für den Kinderschutz“ an die Intervention zu gehen. Auch wenn man (noch) nicht genau weiß, ob und gegebenenfalls was genau passiert ist, können manche Handlungsschritte schon gegangen werden (z.B. Hilfsangebote in die Wege leiten). Da es sich nicht um strafrechtliche Ermittlungen handelt, ist auch die sogenannte Unschuldsvermutung hier fehl am Platze. Intervention kann bei Kinderschutzfragen nicht warten, bis einer konkreten Person ihre Schuld nachgewiesen werden kann. 

Ein Handlungsplan sollte zunächst festlegen, welche ersten Schritte Mitarbeitende bei einem Verdacht auf sexuellen Missbrauch kennen und beachten sollten (z.B. Dokumentieren). Er sollte weiterhin interne und externe Meldepflichten regeln und transparent machen, wer Verantwortung für welche Aufgaben übernimmt. Dabei sollten sich die Schulen vertraut machen mit den im jeweiligen Bundesland geltenden Kinderschutz- und Schulgesetzen. 

Wichtiger Bestandteil der Intervention ist die Situationseinschätzung. Dabei ist es wichtig, sich klar zu machen, dass Intervention in der Regel kein linearer Ablauf ist, bei dem ein Handlungsschritt zwangsläufig auf den nächsten folgt. Vielmehr ist es ein zirkulärer Prozess aus Situationseinschätzung ⇨ Handlungsschritt: z.B. Gespräch mit dem betroffenen Kind führen ⇨ erneute Situationseinschätzung ⇨ nächster Handlungsschritt: z. B. mit anderen Personen aus dem Umfeld des Kindes sprechen usw. Bei jeder Situationseinschätzung sollte auch stets ein „Brillenwechsel“ erfolgen. Das bedeutet, zu den Beobachtungen oder den gehörten Äußerungen eines Kindes verschiedene Erklärungsansätze zu generieren und diese – immer wieder – auf ihre Plausibilität zu prüfen.

Das Problematische an der Intervention bei einem Verdacht auf sexuellen Missbrauch ist, dass man in den meisten Fällen nicht 100 Prozent Sicherheit erlangt, ob Missbrauch tatsächlich stattgefunden hat, bzw. darüber, was genau geschehen ist oder ob definitiv nichts Derartiges vorgefallen ist. Besonders schwierig ist dies bei psychisch oder geistig beeinträchtigten Kindern und Jugendlichen. Aber auch ohne eindeutige Sicherheit muss man handeln, denn jedes Nicht-Handeln bedeutet im Zweifelsfall das Nicht-Schützen eines gewaltbetroffenen Mädchens oder Jungen.

Die größte Herausforderung für eine Schule ist die Situation, wo ein Verdacht gegen einen Kollegen oder eine Kollegin besteht. Eine solche Vermutung stellt ein Kollegium erfahrungsgemäß vor eine Zerreißprobe. Deshalb ist es wichtig, einen solchen Fall gründlich durchdacht zu haben. Klare Regelungen zur Kommunikation, die vor allem dafür sorgen, dass der informierte Personenkreis so klein wie möglich bleibt, sowie ein überzeugendes Rehabilitationskonzept sind hier unerlässlich. Gerade bei innerinstitutionellen Fällen sollte man den Umgang mit der Öffentlichkeit regeln, z.B. wenn die Presse „Wind“ von einem Missbrauchsverdacht in einer Schule bekommt.

Bei innerschulischen Verdachtsfällen muss Intervention stets das gesamte System Schule im Blick behalten, zu dem viele Personen gehören, an die man nicht sofort denkt, wie z. B. Mitschülerinnen und Mitschüler des betroffenen Kindes. Darum ist Intervention – vor allem bei einem innerschulischen Vorfall – auch eine zeitliche und logistische Herausforderung. Der Interventionsplan für einen vermuteten Übergriff im Kollegium sollte deshalb ein Interventionsteam benennen, welches gemeinsam Verantwortung trägt und Aufgaben verteilt. Hierzu gehört auch eine Fachkraft aus einer Fachberatungsstelle oder einem entsprechend erfahrenen schulberatenden Dienst (siehe Bestandteile/Kooperation).

Für jede mögliche Fallkonstellation sollte ein Interventionsplan auch weitergehende Hilfen für Betroffene (z.B. Fachberatungsstellen) und auch für Mitbetroffene wie Eltern oder Kollegium benennen. 

Wie

WIE?

sollte man bei der Erstellung eines Interventionsplans vorgehen?

Jede Schule muss ihren eigenen Interventionsplan entwickeln. Es ist wenig sinnvoll, schlicht das zu übernehmen, was andere entwickelt haben, auch wenn es übertragbar erscheint. Natürlich kann man sich Anregungen von anderen holen. Wenn ein Handlungsplan aber auch in der Praxis funktionieren soll, muss er passgenau für die jeweilige Einrichtung sein.

Aber das ist nicht der einzige Grund, warum jede Schule sich die Zeit für die Entwicklung nehmen sollte. Bedeutsam ist auch der Prozess, sich mit den gestellten Fragen auseinanderzusetzen. Sich bei der Konzeptentwicklung gedanklich in mögliche Situationen zu versetzen, ermöglicht quasi ein gedankliches Probehandeln – ein wichtiger Lernprozess für die Beteiligten!

Tipps

Literatur

  • Hilfreiche Zusammenstellung der unterschiedlichen zu berücksichtigenden Perspektiven und Zuständigkeiten bei innerinstitutionellen Interventionen: Hölling, Iris/Riedel-Breidenstein, Dagmar/Schlingmann, Thomas (2012): Mädchen und Jungen vor sexueller Gewalt in Institutionen schützen. Handlungsempfehlungen zur Prävention von sexuellem Missbrauch in Institutionen der Jugendhilfe, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Schulen und Kindertagesbetreuungseinrichtungen. Hrsg. Der Paritätische Berlin. Seite 27–37 
    zum Download
  • Broschüre der Bremer Bildungssenatorin, die Unterstützung für die Entwicklung eines Notfallplans bei sexueller Gewalt unter Schülerinnen und Schülern über Bremen hinaus bietet: Handreichung für die Schulpraxis zum fachkundigen Vorgehen bei sexuellen und sexualisierten Grenzüberchreitungen unter Schüler*innen: zum Link
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III Kooperation Icon

III Kooperation

Die Unterstützung durch externe Fachleute ist im Verdachtsfall sowie bei der Entwicklung eines Schutzkonzepts unentbehrlich.

Warum

WARUM?

Wozu dieser Bestandteil? Was haben wir davon?

Zu einem Schutzkonzept gehört die Gewissheit, dass die Schule im Fall eines Verdachts auf sexualisierte Gewalt von Fachleuten unterstützt wird. Dafür sollte unabhängig von einem konkreten Vorfall Kontakt zu schulberatenden Diensten und – wenn vorhanden – auch zu einer regionalen Fachberatungsstelle aufgenommen und gepflegt werden.

Schulberatende Dienste kennen das System Schule gut, Fachberatungsstellen haben zumeist mehr Erfahrung mit der Intervention bei sexueller Gewalt. Für Schulen ist es eine enorme Erleichterung zu wissen, wer sie dabei unterstützt, Verantwortung für den Umgang mit einem Fall von sexueller Gewalt zu tragen. 

Lehrkräfte, psychologische und sozialpädagogische Fachkräfte, denen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bekannt werden, haben einen Anspruch auf Beratung gegenüber dem Jugendamt nach § 4 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) (zum Link). Die Beratung erfolgt durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“. Für alle anderen an Schulen beschäftigten Personen, die beruflich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, gilt der Anspruch auf Beratung in Kinderschutzfragen gegenüber dem Jugendamt nach§ 8b Absatz 1 (zum Link) bzw.§ 8a Absatz 4 Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder und Jugendhilfe (SGB VIII) (zum Link). Die Beratung erfolgt ebenfalls durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“. Wer die zuständige Fachkraft jeweils ist, erfährt man beim örtlichen Jugendamt.

Über den Einzelfall hinaus ist die Kooperation auch bei der Erstellung des Schutzkonzepts und vor allem bei der Entwicklung eines passgenauen Interventionsplans unbedingt zu empfehlen. 
Im Interventionsplan sollte die Verpflichtung aufgenommen werden, bei schulinternen Verdachtsfällen einen externen fachkompetenten Kooperationspartner zur Einschätzung und Entscheidungsfindung zum Vorgehen einzubeziehen. So kann Fehlentscheidungen vorgebeugt und sichergestellt werden, dass dem Kindeswohl entsprechend gehandelt wird. 

Vielleicht entstehen Bedenken, ob sich die Schule durch diese enge Zusammenarbeit „das Heft aus der Hand nehmen lässt“. Aber Missbrauchsprävention und -intervention sind nicht das „Kerngeschäft“ von Schule. Dabei Rat und Hilfe anzunehmen, bewahrt vor Überforderung. Die Entscheidung über das Schutzkonzept, aber auch die Verantwortung für das konkrete Vorgehen bei Übergriffen oder einem Verdacht verbleibt immer bei der Schule.

Wann

WANN?

sollte dieser Bestandteil entwickelt werden?

Dieser Bestandteil sollte aus zwei Gründen ganz oben auf der Agenda stehen. Zum einen weil Schulen jederzeit mit einem Fall von sexualisierter Gewalt konfrontiert werden können und dann professionell agieren müssen. 

Zum anderen ist es sinnvoll, sich bei der Entwicklung von Schutzkonzepten durch externe Fachkräfte unterstützen zu lassen. Damit die Steuerung des Prozesses gut klappt, sollten diese so früh wie möglich einbezogen werden.

Wer

WER?

sollte die Kooperation herstellen und pflegen?

Was die Unterstützung bei der Entwicklung von Schutzkonzepten betrifft, so sollte es die Schulleitung sein, die einen diesbezüglichen Kontakt zu einer Fachkraft herstellt. Wo es Fortbildungsbeauftragte gibt, die meist entsprechend vernetzt sind, können diese den Kontakt zwischen Schulleitung und Fachkraft herstellen.

Geht es um die Kooperation in konkreten Verdachtsfällen, so kann diese Aufgabe sinnvollerweise von der Schulsozialarbeit und/oder von Beratungslehrerinnen und -lehrern übernommen werden. Dies gilt allerdings nicht für Fälle, in denen sich ein Verdacht gegen einen Kollegen oder eine Kollegin richtet! Hier liegt die Handlungsverantwortung immer bei der Schulleitung. Aus diesem Grund sollte auch sie die entsprechenden Fachkräfte kennen.

Was

WAS?

Fragen, die beantwortet, Themen, die geklärt werden sollten

Bezug nehmend auf die beiden Bereiche der Kooperation – Begleitung bei der Schutzkonzept-Entwicklung und Unterstützung bei konkreten Fällen – gibt es verschiedene Themen zu klären.

Die Schutzkonzept-Entwicklung betreffend gilt es zu klären, wer in diesem Bereich kompetent ist, dies zu moderieren und zu begleiten, wann dies möglich ist, welche Kosten dabei entstehen und wie diese finanziert werden können. 

Entscheidet die Schule sich für diese externe Unterstützung, so kann sie in der Folge einen großen Teil der Verantwortung für die Strukturierung des Prozesses an die Fachkraft abgeben.

Was die Unterstützung bei Verdachtsfällen betrifft, so gilt es – möglichst konkrete – Kooperationsvereinbarungen festzulegen. Dies sollte idealerweise bei der Erstellung von Interventionsplänen geschehen (siehe Bestandteile/Interventionsplan).

Wie

WIE?

finden wir entsprechende Kooperationspartner?

Um Fachreferentinnen und -referenten bzw. Fachberatungsstellen in der Region zu finden, ist es lohnenswert, sich im Kollegen- und Bekanntenkreis umzuhören, ob es bereits Kontakte und gute Erfahrungen gibt. Zudem unterstützen die folgenden Angebote Ihre Suche:

Adressen von Fachberatungsstellen in der Region bietet die Datenbank des Hilfeportals der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs unter diesem Link

Darüber hinaus helfen die Fachkräfte am Hilfetelefon der Unabhängigen Beauftragten (0800-2255530) bei der Suche nach Fachberatungsstellen.

Die Datenbank Fortbildungsnetz sG (zum Link), entwickelt von der DGfPI (Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung, -vernachlässigung und sexualisierter Gewalt e.V.) und der BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) bietet qualifizierte Fortbildungsangebote zu sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend.

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IV Personalverantwortung Icon

IV Personalverantwortung

Prävention und Intervention bei sexueller Gewalt ist „Chefsache“. Die Leitung kann ihre Personalverantwortung schon bei Einstellungen entsprechend nutzen. Im Schulalltag sind eine klare Positionierung und deutliche Entscheidungen für den Kinderschutz gefragt.

Warum

WARUM?

Wozu dieser Bestandteil? Was haben wir davon?

Auf die Leitung kommt es an! Ein Schutzkonzept, das nicht von „oben“ getragen wird und das die Leitung nicht selbst in die Pflicht nimmt, kann bei den Mitarbeitenden schnell an Bedeutung verlieren. 

Deshalb ist es wichtig, dass die Leitung(sebene) sich immer wieder zu den einzelnen Bausteinen aktiv bekennt, dafür Sorge trägt, dass sie gelebte Praxis werden, aber auch dass sie ihre eigenen im Schutzkonzept skizzierten Aufgaben im Schulalltag umsetzt.

Das gibt Sicherheit für das Kollegium, für Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern. Die vielfältigen und ebenfalls drängenden Aufgaben von Schulleitungen können dazu führen, diesen Aspekt des Schutzkonzepts nicht oder nicht ausreichend anzugehen. Das ist verständlich, aber angesichts der Bedeutung dieses Themas wäre es wichtig, wenn Leitungen sich im Zweifelsfall daran erinnern bzw. darin unterstützen ließen, es nicht aus den Augen zu verlieren. Diese Aufgabe könnte beispielsweise ein Mitglied der Projektgruppe oder eine Kinderschutzbeauftragte übernehmen, die die Schule benennt. 

Wann

WANN?

Sollte dieser Bestandteil entwickelt werden?

Es gibt nicht den einen richtigen Zeitpunkt, um den Baustein der Personalverantwortung zu erarbeiten. Es ist jedoch anzuraten, diesen Schritt nicht zu spät anzugehen, denn eine Leitung, die sich selbst eine gewisse Verpflichtung auferlegt, signalisiert, dass sie ein Bemühen um Kinderschutz nicht nur von anderen erwartet.

Ein geeigneter Zeitpunkt wäre deshalb beispielsweise nach der Erarbeitung des Verhaltenskodex, der ja die Mitarbeitenden zu bestimmten Verhaltensweisen verpflichtet.

Als günstiger Zeitpunkt bietet sich aber auch die Erarbeitung von Interventionsplänen an, denn deren Funktionieren hängt auch davon ab, inwieweit die Leitung die ihr zugedachte verantwortliche Rolle tatsächlich ausfüllen kann.

Aber nicht nur im Zusammenhang mit den beiden Bereichen ist die Personalverantwortung von Bedeutung. Deshalb sollte sie auch ein eigener Baustein sein, der sich etwa mit allen Fragen rund um die Einstellung neuer Mitarbeitender oder Ehrenamtlicher befasst.

Wer

WER?

Sollte Verantwortung tragen?

Verschiedene Leitungsebenen jeweils für ihre Verantwortungsbereiche: die Schulleitung – soweit sie jeweils die Befugnisse hat – für Lehrkräfte, Referendarinnen und Referendare, für Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter sowie für Ehrenamtliche, die im Bereich Schule eingesetzt werden. 

Viele Schulen haben auch Bereichsleitungen und im Rahmen der Schutzkonzept-Entwicklung sollte festgelegt werden, ob diese eine Funktion im Rahmen der Personalverantwortung übernehmen können und wenn ja, welche. Hat eine Schule einen Hort, einen Ganztagsbereich oder eine andere Form der Betreuung, so obliegt die Personalverantwortung für jene Haupt- und Ehrenamtliche deren Leitung.

Was

WAS?

Gehört zur Personalverantwortung?

Personalverantwortung bedeutet zum einen, die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses zu verlangen, soweit dazu eine rechtliche Befugnis besteht. Dies ist beispielsweise der Fall bei Ehrenamtlichen (z. B. Lesepatinnen oder -paten, Seniorpartners in School) oder Honorarkräften (z. B. PC-Schulungskräfte, Theaterpädagoginnen und -pädagogen), über deren Mitarbeit die Schule selbst entscheidet. 

Fachkräfte, die bei Jugendhilfeträgern angestellt sind (z.B. Schulhelferinnen und -helfer, Erzieherinnen und Erzieher im Ganztagsbereich), haben dort das erweiterte Führungszeugnis vorzulegen (§ 72a Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder und Jugendhilfe (SGB VIII), zum Link). Bei angestellten oder verbeamteten Lehrkräften liegt diese Befugnis außerhalb des Einflussbereichs der einzelnen Schule. Sie ist Aufgabe der Personalabteilung der Schulaufsicht, soweit das Bundesland die gesetzliche Grundlage aufweist.

Personalverantwortung schließt aber auch ein, Kolleginnen oder Kollegen anzusprechen und kritisch-konstruktiv zu begleiten, wenn ihnen ein Umgang mit Schülerinnen und Schülern, der ihre Grenzen achtet, oder die Einhaltung des Verhaltenskodex (siehe Bestandteile/Verhaltenskodex) nicht gelingt. Wenn die Leitung sich in solchen Momenten zu sehr zurückhält, diesen Dialog im Sinne des Kinderschutzes zu führen, kann sich im Kollegium Frustration breit machen: Die Arbeit am Verhaltenskodex und an einer grenzachtenden Schulkultur kann als unnötig – oder sogar als Feigenblatt – empfunden werden, wenn Verstöße doch keine Beachtung finden oder keine Konsequenzen haben. 

Die Leitung sollte neue Kolleginnen oder Kollegen mit dem Anliegen der schulischen Prävention vertraut machen, die entwickelten Instrumente vorstellen und die Erwartung formulieren, dass das Schutzkonzept mitgetragen wird. Dies gilt auch für Kräfte, die in der Schule tätig, aber bei einem anderen Träger angestellt sind (z. B. Schulbegleiterinnen und -begleiter). Diese Aufgabe ist „Chefsache“ und sollte nach Möglichkeit nicht delegiert werden, um zu verdeutlichen, welch große Bedeutung Kinderschutz für diese Schule hat. Deshalb gehört dieses Thema auch in das Bewerbungs- oder Vorstellungsgespräch der neuen Lehrkraft oder der pädagogischen Fachkraft. Fragen nach Erfahrungen mit Präventionsansätzen an früheren Arbeitsplätzen sind hier möglich, aber auch Fragen danach, wie die neue Lehrkraft bzw. pädagogische Fachkraft mit sensiblen Situationen umgehen würde.

Ein interner Verdachtsfall ist für jede Schulleitung eine große Herausforderung: Sie hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die möglicherweise betroffene Schülerin oder der Schüler geschützt und zudem, dass der Kollege bzw. die Kollegin nicht vorverurteilt wird. Gleichzeitig sollte sie das Kollegium nicht aus dem Blick verlieren, denn dies wird durch einen Verdachtsfall in der Regel zutiefst verunsichert. Die Leitung sollte unbedingt externe Hilfe in Anspruch nehmen, bei schulberatenden Diensten, Fachberatungsstellen (siehe Bestandteile/Kooperation) und/oder der Aufsichtsbehörde.

Wie

WIE?

Wird dieses Thema Bestandteil des Schutzkonzepts?

Nach Beratung durch Fachleute könnte die Schulleitung bzw. könnten alle Leitungsverantwortlichen in Schule und Nachmittagsbetreuung bzw. Ganztagsbereich die Aspekte ihrer Personalverantwortung hinsichtlich des Kinderschutzes dem Kollegium vorstellen und dessen Beteiligung sicherstellen, indem Erwartungen (und Befürchtungen) an die Leitungsrolle benannt werden können.

Ein Papier, das die Personalverantwortung beim Kinderschutz skizziert, könnte Bestandteil des schriftlichen Konzepts werden, das sich so auch den neuen Mitarbeitenden leicht vorstellen lässt. 

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V Fortbildung Icon

V Fortbildung

Basiswissen über sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist für alle schulischen Beschäftigten unerlässlich. Fortbildungen tragen zur Sensibilisierung bei und sind der richtige Ort, um Verunsicherungen und Fragen anzusprechen.

Warum

WARUM?

Wozu dieser Baustein? Was haben wir davon?

Ein schulisches Schutzkonzept sollte Grundlagenwissen über sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen für alle schulischen Beschäftigten als Mindeststandard formulieren. Das ist unerlässlich, um die Relevanz des Themas zu durchdringen und Sensibilität zu entwickeln.

Dies ist wiederum die Voraussetzung dafür, dass Menschen in der Lage sind, aufmerksam zu werden und nachzufragen, wenn Kinder und Jugendliche sich verändern und belastet wirken. Pädagoginnen und Pädagogen sollte in einer solchen Situation bewusst sein, dass eine mögliche Erklärung für die Not dieses Kindes eine sexuelle Gewalterfahrung sein könnte. Nur dann können sie sich für Gespräche anbieten und weitere Hilfen auf den Weg bringen. Kenntnisse über Dynamiken sexualisierter Gewalt sind auch eine Voraussetzung dafür, sich Übergriffen im schulischen Alltag entgegenzustellen und präventiv zu handeln.

Aus einer neueren Studie des Deutschen Jugendinstituts e.V. stammt die wichtige Erkenntnis, dass die Bereitschaft betroffener Schülerinnen und Schüler sich Lehrkräften anzuvertrauen umso größer ist, je besser diese fortgebildet sind.

Ausreichendes Wissen ist zudem die Grundlage dafür, die Entwicklung des Schutzkonzepts aktiv mitzutragen. Insbesondere die Erarbeitung eines Verhaltenskodex ist ohne Basiswissen über Täterstrategien in Institutionen wie Schulen nur schwer zu leisten. Aber auch die Entwicklung von Handlungsplänen ist nur möglich, wenn man typische Dynamiken zwischen Täter/Täterin und Opfer kennt und auch die Reaktionen, mit denen man im Umfeld von Täter und Opfer bei einem Verdacht rechnen muss.

In Fortbildungen werden Beschäftigte vor allem in ihrer Rolle als Schützende angesprochen und gestärkt. So kann die weitverbreitete Sorge vor einem Generalverdacht gegen Menschen, die mit Kindern arbeiten, entkräftet werden. Viele Teilnehmende, die eigentlich in ihrer professionellen Rolle angesprochen werden, erleben, dass dieses Wissen für sie auch privat nützlich ist. Der Bezug zu den eigenen Kindern, Nichten, Neffen oder Enkelkindern oder zu Kindern, die man im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit betreut, wirkt sich erfahrungsgemäß positiv auf die Motivation aus.

Fortbildungen zum Wissenserwerb für alle schulischen Beschäftigten sind als Mindestanforderung an ein Schutzkonzept zu verstehen. Sinnvoll und wünschenswert ist zudem das ergänzende Eigenstudium von Fachliteratur (zum Link). Einige Veröffentlichungen richten sich auch gezielt an pädagogische Fachkräfte bzw. Schulen und berücksichtigen in besonderer Weise deren Perspektive, um diese für das Anliegen der Prävention zu gewinnen (siehe Tipps).

Auch wenn Menschen einsehen, wie wichtig es ist, sich mit dem Thema zu befassen, äußern sie manchmal die Sorge: „Wenn man sich zu viel mit der Thematik befasst, hört man doch überall die Flöhe husten!“ Es ist richtig, dass eine fachliche Auseinandersetzung mit sexualisierter Gewalt an Mädchen und Jungen zunächst zu einer Übersensibilisierung und auch Verunsicherung führen kann – quasi als Gegenbewegung nach lange fehlender Sensibilität. Deshalb ist es wichtig, nicht nur zu sensibilisieren, sondern auch Handlungskonzepte zu entwickeln. Nur dann können Pädagoginnen und Pädagogen aufmerksam für die Problematik sein und gleichzeitig wissen, was zu tun ist. Die Erfahrung zeigt, dass die Übersensibilisierung abnimmt, je professioneller mit dem Thema umgegangen wird.

Wann

WANN?

An welcher Stelle sollte dieser Baustein stehen?

Da Grundlagenwissen die Voraussetzung für die Entwicklung weiterer Bausteine ist, müssen Fortbildungen folgerichtig frühzeitig im Prozess erfolgen. Auf jeden Fall für die Mitarbeitenden der Projektgruppe, welche die Entwürfe für die einzelnen Bausteine erstellt. 

Da viele der zu entwickelnden Konzepte aber letztlich in einem partizipativen Diskussionsprozess mit den Kolleginnen und Kollegen fertiggestellt werden, müssen diese selbst geschult sein. 

Ideal wäre es, im Prozess der Schutzkonzept-Entwicklung frühzeitig das gesamte Kollegium fortzubilden. Hat die Potenzialanalyse ergeben, dass es unterschiedliche Wissensstände innerhalb des Kollegiums gibt, können auch unterschiedliche Fortbildungslevel sinnvoll sein.

Im Schutzkonzept sollte festgelegt werden, dass auch nach Abschluss des Entwicklungsprozesses thematische Studientage in größeren Abständen angesetzt werden, um das Thema nachhaltig in der Schule zu verankern und spezielle Schwerpunkte wie beispielsweise „sexuelle Übergriffe unter Schülern und Schülerinnen" oder „sexualisierte Gewalt mittels digitaler Medien" zu vertiefen. Die Schulleitung sollte aber auch (neue) Beschäftigte auffordern und motivieren (siehe Bestandteile/Personalverantwortung), Fortbildungsangebote zum Thema wahrzunehmen.

Was

WAS?

Themen, die Fortbildungen enthalten sollten

Je nachdem, wer die Schulungen mit welchem beruflichen Erfahrungshintergrund durchführt, wird die Fortbildung unterschiedliche Schwerpunkte aufweisen. Folgende Themenbereiche müssen aber auf jeden Fall behandelt werden:

  • Charakteristika von sexualisierter Gewalt an Mädchen und Jungen durch Erwachsene:
  • Was ist überhaupt sexualisierte Gewalt? Wo fängt sie an?
  • Rechtliche Grundlagen 
  • Prävalenz: Wie viele Mädchen und Jungen sind betroffen? 
  • Wer sind die Opfer? Welche Risikofaktoren gibt es?
  • Wer sind die Täter und Täterinnen? Welche Motive liegen ihrer Tat zugrunde?
  • Welche sozialen Hintergründe weisen Täter und Opfer auf?
  • Welche Folgen hat sexualisierte Gewalt für die Betroffenen? 
  • Dynamiken der Tat:
  • Welche Strategien wenden Täter und Täterinnen an, um ein Kind in eine Missbrauchsbeziehung zu verwickeln?
  • Wie ist das Erleben der Betroffenen? Was macht es ihnen schwer, Hilfe zu holen?
  • Warum bekommen Menschen im Umfeld von Täter und Opfer oft nichts von der Tat mit?
  • Was tun bei Verdacht?
    (Diese Fragestellung wird natürlich noch ausführlicher im Handlungsplan festgelegt. In Schulungen sollten jedoch schon wichtige Haltungen und erste Handlungsschritte vermittelt werden)
  • Was muss ich tun? Was darf ich tun? Was sollte ich besser lassen?
  • Muss ich Strafanzeige erstatten?
  • Wofür bin ich verantwortlich? An welcher Stelle muss/darf ich Verantwortung abgeben?
  • Sexualisierte Übergriffe durch Kinder und Jugendliche
  • Definition und Begrifflichkeiten
  • Pädagogischer Umgang
  • Sexualisierte Gewalt im Zusammenhang mit digitalen Medien
Wer

WER?

sollte die Fortbildungen durchführen?

Schulungen sollten nur von externen Fachkräften durchgeführt werden, die über ausreichend Erfahrung im Umgang mit Betroffenen verfügen. Dies ist zum einen wichtig für den Fall, dass jemand in den Schulungen eigene Erfahrungen offenbart oder es ihr oder ihm sichtbar schlecht geht. 

Bereits bei der Planung berücksichtigen erfahrene Referentinnen und Referenten durch gezielte Auswahl von Inhalten und Methoden die Tatsache, dass in den Veranstaltungen immer auch Betroffene sind. Sie sind zum anderen mit Methoden vertraut, zu motivieren und Abwehr abzubauen. Sie fordern die Teilnehmenden fachlich und wahren dabei deren persönliche Grenzen. Es ist dringend davon abzuraten, dass Lehrkräfte oder andere schulische Beschäftigte mit fachlichem Vorwissen selbst die Schulung durchführen. Die Erfahrung zeigt, dass Kolleginnen und Kollegen, die dem Thema abwehrend gegenüberstehen, diese Abwehr dabei stärker zeigen als bei externen Fachleuten. Deren Kompetenz wird meist mehr Vertrauen entgegengebracht.

Adressen von Fachberatungsstellen in der Region, die Referentinnen und Referenten vermitteln können, bietet die Datenbank des Hilfeportals der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, unter diesem Link.

Darüber hinaus helfen die Fachkräfte am Hilfetelefon der Unabhängigen Beauftragten (0800-2255530) bei der Suche nach Fachberatungsstellen und Fortbildungsangeboten.

Was ist los mit Jaron

Eine digitale Form der Fortbildung bietet die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs an. Mit "Was ist los mit Jaron?" (zum Link) können schulische Beschäftige Basiswissen zum Schutz von Schülerinnen und Schülern vor sexuellem Missbrauch durch eine Online-Fortbildung erwerben. Dieses Angebot wurde in Zusammenarbeit mit den Kultusbehörden der Länder entwickelt und ist überall als Fortbildung anerkannt. Dabei ermöglicht das kurzweilige und interaktive Format den Teilnehmenden einen an der Schulpraxis orientierten Zugang zum Thema und stärkt ihre Handlungssicherheit.

Die Datenbank Fortbildungsnetz sG (zum Link) entwickelt von der DGfPI (Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung, -vernachlässigung und sexualisierter Gewalt e.V.) und der BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) bietet qualifizierte Fortbildungsangebote zu sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend.

Wie

WIE?

sollten die Fortbildungen stattfinden?

Alle Mitarbeitenden sollten geschult werden, und zwar möglichst verpflichtend und nicht auf freiwilliger Basis. Dagegen könnte man einwenden, dass die Teilnahme möglicherweise eine zu große Belastung für diejenigen ist, die selbst in ihrer Kindheit sexualisierte Gewalt erlebt haben. 

Die Sorge ist verständlich, denn in jedem Kollegium gibt es statistisch gesehen auch Betroffene. Dennoch ist es unerlässlich, sich als Pädagogin oder Pädagoge fachlich mit dem Thema sexualisierte Gewalt auseinanderzusetzen, wenn man Verantwortung für Kinder und Jugendliche trägt. Die Entscheidung für professionelle Referentinnen oder Referenten aus dem Themenfeld sexuelle Gewalt trägt diesem Aspekt Rechnung, denn sie sind wie oben bereits ausgeführt in der Lage, unnötige Belastungen für Betroffene zu vermeiden. Angesichts der Vielzahl von Themen, die es zu behandeln gilt, sollte für die Fortbildungen ausreichend Zeit eingeplant werden. 

TIPPS

 

Literatur

„Respekt! Schulen als ideale Orte der Prävention von sexualisierter Gewalt“ Eine Handreichung für die Schule im Rahmen von „Trau dich!“ der „Bundesweiten Initiative zur Prävention des sexuellen Kindesmissbrauchs“ des Familienministeriums und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (2016), zu bestellen unter diesem Link

ZusätzlicheLänderinfos
VI Verhaltenskodex Icon

VI Verhaltenskodex

Wie wird mit Situationen umgegangen, die von Tätern und Täterinnen ausgenutzt werden könnten? Verbindliche Vereinbarungen im Kollegium helfen allen: Sie schützen Schülerinnen und Schüler und können Beschäftigte vor falschem Verdacht bewahren.

Warum

WARUM?

Wozu dieser Bestandteil? Was haben wir davon?

Dieses Präventionsinstrument dient als Orientierungsrahmen für den grenzachtenden Umgang mit Schülerinnen und Schülern in einem angemessenen Verhältnis von Nähe und Distanz. Der Verhaltenskodex ist von zentraler Bedeutung, denn die Einhaltung der formulierten Vereinbarungen bietet beiden Seiten Schutz:

Schülerinnen und Schülern vor sexueller Gewalt und Lehrkräften und anderen Fachkräften vor falschem Verdacht. Beschäftigte, die ihr Verhalten am Verhaltenskodex ausrichten, sind „im grünen Bereich“. Wer ihn übertritt oder Ausnahmen macht und dies für sich behält, kann auf dieses Versäumnis angesprochen und gegebenenfalls sanktioniert werden. Der Verhaltenskodex hat den Vorteil, dass er frühes Reagieren bei gefährdendem Verhalten ermöglicht, ohne dass schon ein Verdacht entstanden ist. Mit anderen Worten: Rügt eine Schulleiterin einen Kollegen, weil er einer Schülerin ein exklusives Geburtstagsgeschenk gemacht hat (was gegen den vereinbarten Verhaltenskodex verstieß), muss sie keine Mutmaßungen darüber anstellen, ob eine missbräuchliche Absicht dahinterstand. Und der Kollege muss sich nicht gegen Unterstellungen wehren, sondern kann sich der direkten Kritik stellen. Somit schützt ein Verhaltenskodex auch vor unangemessenen Reaktionen oder Gerüchten.

Wann

WANN?

sollte dieser Bestandteil entwickelt werden?

Die Arbeit am Verhaltenskodex sollte nicht am Anfang des Prozesses stehen, sondern erst nach thematischen Fortbildungen beginnen.

Denn nur wenn in Fortbildungen die Bedeutung von Täterstrategien vermittelt wurde, kann der große Nutzen dieses Instruments erkannt und seine Entwicklung gut mitgetragen werden.

Wer

WER?

sollte den Verhaltenskodex erarbeiten?

Manche Beschäftigte könnten Vorbehalte gegen einen Verhaltenskodex haben, weil sie „Gängelung“ und Kontrolle darin sehen. Würde man ihn von oben verordnen, so wäre diese Gefahr groß. Deshalb ist die partizipative Erarbeitung – Schulleitung und möglichst das ganze Kollegium – unerlässlich.

Nur dann kann er auch die Zustimmung von allen finden und gelebte Alltagspraxis werden. Zudem bietet dieses Vorgehen die Chance, dass Beschäftigte die Erfahrung machen, persönlich davon zu profitieren, weil sie mehr Verhaltenssicherheit bekommen. Die Perspektive der Schülerinnen und Schüler findet über die Ergebnisse der Risikoanalyse Eingang in den Verhaltenskodex. 

Was

WAS?

sollte der Verhaltenskodex regeln?

Die Entwicklung eines Verhaltenskodex braucht einen ausführlichen Diskussionsprozess über die Gestaltung der pädagogischen Beziehung im Hinblick auf Nähe und Distanz, der Raum für Erfahrungen, aber auch Unsicherheiten lässt.

Man sollte sich bewusst sein, dass nicht jede mögliche Alltagssituation geregelt sein kann und auch nicht sein sollte. Individuelle pädagogische Spielräume dürfen dem Verhaltenskodex nicht gänzlich untergeordnet werden. Vielmehr geht es um die gemeinsame Entwicklung von Haltungen, aus denen sich Verhaltensregeln ableiten lassen und die eine Handlungshilfe im Alltag sind. Hilfreich kann es sein, dabei vom Positiven auszugehen und zunächst zu definieren, wie professionelle Nähe im Schulalltag aussehen kann, und sich klarzumachen, wie wichtig diese in der pädagogischen Beziehung ist.

Auf dieser Grundlage können dann alltagstaugliche Regelungen für bestimmte Situationen, die für sexuelle Gewalt leicht ausgenutzt werden könnten und die durch die Risikoanalyse und auch durch weitergehende Befragungen zutage getreten sind (z. B. Umkleidesituationen, private Kontakte zu Schülerinnen und Schülern, Umgang mit Fotos, Kontakte in sozialen Netzwerken, Vier-Augen-Situationen), entwickelt werden.

Bei der Diskussion sollte man auch die Punkte im Arbeitsalltag identifizieren, wo Grenzverletzungen durch strukturelle Bedingungen entstehen (können). Ein Beispiel: In einer Schule für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen gehört auch die körperliche Assistenz zum Alltag. So brauchen manche Kinder Unterstützung beim Toilettengang oder sie tragen Windeln, die gewechselt werden müssen. Pädagoginnen, Pädagogen und Pflegekräfte sind sich weitgehend einig darin, dass etwa ein Junge in der Pubertät idealerweise Assistenz durch einen Mann erhalten sollte. Dennoch kann keine entsprechende Regel in den Verhaltenskodex übernommen werden, weil sie zwangsläufig immer wieder übertreten werden würde.

Mit Selbstverständlichem wie dem Verbot, Gesetze zu übertreten („Wir üben keine sexuelle oder körperliche Gewalt gegen Schüler aus“), sollte man den Verhaltenskodex nicht überfrachten!

Der Verhaltenskodex muss, um Verbindlichkeit und tatsächliche Schutzwirkung zu erlangen, alle Beschäftigte zur Einhaltung verpflichten. Er muss auch klare Verhaltenserwartungen formulieren, wie Beschäftige mit eigenen Übertretungen – die passieren können – umzugehen haben. Er sollte weiterhin deutlich machen, wie mit Ausnahmen – die notwendig werden können – und beobachteten Grenzverletzungen anderer umgegangen werden soll. Er soll Beschäftigte anhalten, bei Übertretungen von Kolleginnen oder Kollegen das Gespräch zu suchen und gegebenenfalls die Schulleitung zu informieren. Damit kann dem Entstehen von Gerüchten und durch „Flurfunk“ entstehenden falschen Verdächtigungen vorgebeugt werden. Fehlerfreundlichkeit und Bereitschaft zum Dialog bei versehentlichen Übertretungen oder begründeten Ausnahmen müssen gewährleistet sein, wenn sie von der oder dem Beschäftigten aktiv transparent gemacht werden (Formulierungsvorschläge zu den Zielen, der Verbindlichkeit und der erforderlichen Transparenz unter Tipps).

An dieser Stelle wird deutlich, dass ein Verhaltenskodex, der wirklich im Alltag gelebt wird, untrennbar mit einem anderen Bestandteil, den Ansprechstellen und Beschwerdestrukturen, verbunden ist (siehe Bestandteile/Ansprechstellen und Beschwerdestrukturen).

Wie

WIE?

sollte der Verhaltenskodex erarbeitet werden?

Der erste Schritt wird im Rahmen der Risikoanalyse gemacht, wenn Situationen identifiziert werden, die man ausnutzen kann, um sexuelle Gewalt vorzubereiten oder auszuüben.

Es sind Situationen, die sich eignen, Abhängigkeiten herzustellen (Beispiel: Geschenke an einzelne Schülerinnen und Schüler), zu große Nähe aufzubauen (Beispiel: innige Umarmungen mit Schülerinnen als Zeichen freundschaftlicher Verbundenheit) oder sich kollegialer Kontrolle zu entziehen (Beispiel: Freundschaften mit Schülerinnen oder Schülern in den sozialen Netzwerken). Diese sollten konkretisiert und mit Alltagserfahrungen gefüllt werden durch Fragen an das Kollegium. Die Projektgruppe erarbeitet daraus Verhaltensregeln, die sie dann wieder im Kollegium zur Diskussion stellt. Die Eltern sollten über die Elternbeiräte bzw. Elternvertretungen über den Prozess informiert werden und auf diesem Weg ebenfalls die Möglichkeit haben, Anregungen zu geben. Steht der Verhaltenskodex schließlich und dazu ergänzend auch der Bestandteil „Ansprechstellen und Beschwerdestrukturen“, so ist es Aufgabe der Projektgruppe, zu überlegen, wie dies wiederum in die Schulgemeinschaft kommuniziert wird. Etwa über Informationen in allen Klassen, in der Gesamtkonferenz, der Elternbeiratssitzung, auf Elternabenden, über Plakate usw.

Tipps


Material

  • Formulierungsvorschläge zu Zielen, Verbindlichkeit und erforderlicher Transparenz des Verhaltenskodex zum Download
ZusätzlicheLänderinfos
VII Partizipation Icon

VII Partizipation

Schulische Mitbestimmung stärkt Kinder und Jugendliche. Eine beteiligungsorientierte Schule erleichtert Schülerinnen und Schülern den Zugang zu Kinderrechten und ermutigt sie, sich bei Problemen Hilfe und Unterstützung zu holen.

Warum

WARUM?

Wozu dieser Bestandteil? Was haben wir davon?

Partizipation ist nicht nur bei der Entwicklung des Schutzkonzepts selbst von Bedeutung, sondern stellt einen eigenständigen und sehr zentralen Bestandteil von schulischen Schutzkonzepten dar. 

Die systematische Beteiligung von Schülerinnen und Schülern an Entscheidungen, die sie betreffen, stärkt ihre Position und verringert das Machtgefälle gegenüber Lehrkräften und anderen schulischen Beschäftigten – ein Machtgefälle, das Schule innewohnt. Eine beteiligungsorientierte Schule macht Schülerinnen und Schülern kritikfähig, wenn ihre Rechte verletzt werden. Schulen, die auch die Mitwirkungs- und Informationsrechte der Elternschaft nicht nur formal umsetzen, sondern sie fördern, präsentieren sich als transparente, fehlerfreundliche Institutionen, die sich „in die Karten schauen lassen“ und bereit sind, sich weiterzuentwickeln. Ein wichtiger Schutzfaktor gegen Täterstrategien! Wenn Eltern Schule als offen für Nachfragen, Anregungen und Kritik erleben, ist die Chance groß, dass sie Unsicherheiten und beobachtete Missstände ansprechen. Betrachten Eltern Schule als Partnerin, so werden sie Präventionsangebote und eine engagierte Sexualpädagogik in der Schule nicht als Einmischung in ihre Erziehung ablehnen, sondern als deren fachkompetente Ergänzung gutheißen.

Und nicht zuletzt spielt auch die Beteiligung des Kollegiums und aller anderen schulischen Beschäftigten eine wichtige Rolle im Schulalltag, denn sie schafft flachere Hierarchien und transparente Strukturen, die es Tätern und Täterinnen schwerer machen. Die Hausmeisterin, die nach ihrer Meinung zu strukturellen Veränderungen gefragt wird, traut sich vielleicht in einer anderen Situation, übergriffiges Verhalten durch einen Lehrer anzusprechen.

Wann

WANN?

An welcher Stelle sollte dieser Bestandteil stehen?

Während der Potenzial- und Risikoanalyse, also zu Beginn der Konzeptentwicklung, wird dieser Bestandteil identifiziert und kann zu verschiedenen Phasen des Prozesses bearbeitet werden.

Wer

WER?

sollte diesen Bestandteil entwickeln?

Zur Entwicklung dieses Bestandteils sollte die Projektgruppe sinnvollerweise um Vertreterinnen und Vertreter der Schülerinnen und Schüler, der Elternschaft und vielleicht auch des nicht pädagogischen Personals (Haustechnik, Mensa ...) erweitert werden.

Diese erweiterte Gruppe kann Fragen an einzelne Klassen oder Gremien formulieren oder Veränderungsvorschläge diskutieren lassen, aber es brauchen nicht alle Schülerinnen und Schüler einbezogen zu werden. Die Ideen zur Weiterentwicklung von Mitbestimmungsmöglichkeiten werden dann in den vorhandenen Entscheidungsgremien abgestimmt. Diese konkreten Ergebnisse müssen so kommuniziert werden, dass in der Folge alle die neuen oder erweiterten Beteiligungsformen nutzen bzw. einfordern können.

Was

WAS?

Zielgruppen, Themen und Wege der Partizipation

Zunächst sollte sich die Projektgruppe die Zielgruppen von Beteiligung vor Augen führen – Schülerinnen und Schüler, Eltern und Kollegium (inklusive nicht pädagogischen Personals) – um im nächsten Schritt bedarfsgerecht festzulegen, in welchen Themenfeldern sie jeweils Partizipationsmöglichkeiten haben könnten.

Bei Angebot und Organisation des Mensaessens können etwa die Wünsche aller Zielgruppen relevant sein, während z. B. die Frage, ob Lehrkräfte zu Whatsapp-Gruppen von Klassen gehören können, für das Mensapersonal keine Bedeutung hat. 

Wichtig ist es dann festzulegen, welcher Grad der Mitbestimmung jeweils gemeint ist. Wer darf jeweils Wünsche, Einschätzungen und Ideen äußern? Wer hat letztlich die Entscheidungsbefugnis? Wessen Wünsche müssen in der Entscheidung berücksichtigt werden? Und über wessen Einspruch darf man sich nicht hinwegsetzen?

Dann gilt es zu schauen, welche formellen und informellen Strukturen und Wege der Beteiligung es geben soll. Dabei kommt natürlich den Mitbestimmungsformen und -gremien wie Klassenrat, Klassensprechern, Schülervertretung, Schülerparlament eine besondere Bedeutung zu. Die Potenzialanalyse kann Aufschluss darüber geben, ob die Möglichkeiten der Mitbestimmung gut genutzt und ausgeschöpft werden und wo noch Entwicklungsbedarfe sind. Unter inklusiven und Gleichstellungsgesichtspunkten ist zudem zu überdenken, ob diese Gremien tatsächlich repräsentativ besetzt sind und wie das gegebenenfalls zu verändern wäre. Partizipation soll Menschen ermöglichen, sich für ihre Interessen und Rechte einzusetzen. Nur wenn Schülerinnen und Schüler „im Kleinen“ merken, dass dies erfolgreich ist, können sie es sich auch „im Großen“ trauen, etwa sich einem übergriffigen Lehrer gegenüber zur Wehr zu setzen. 

Das bedeutet letztlich, für jeden Bereich des schulischen Alltags zu überprüfen, ob und in welcher Weise Partizipation möglich ist. Und dies idealerweise nicht nur über die jeweiligen Gremien. Anstrebenswert ist es, Beteiligung zu einer gelebten Haltung im Schulalltag werden zu lassen.

Wie

WIE?

sollte der Bestandteil entwickelt werden?

Ausgehend von den Ergebnissen der Potenzialanalyse beschäftigt sich die – wie oben erwähnt erweiterte – Projektgruppe vertieft mit den genannten Fragestellungen, indem sie zunächst den Ist-Zustand erfasst und prüft, wieweit vorhandene Mitbestimmungsmöglichkeiten genutzt werden.

Bei Befragungen oder Diskussionen in einzelnen Klassen oder Gremien kann die Frage, wie zufrieden Schülerinnen und Schüler mit ihren Spielräumen der Mitbestimmung sind, leitend sein. Aber auch die Frage, wann Interessen oder Belange der Klasse übergangen wurden. Die Diskussionsergebnisse helfen Ideen zu generieren, wie Partizipation in der eigenen Schule weiterentwickelt werden kann.

Tipps


Literatur

  • Krappmann, Lothar/Petry, Christian (Hrsg.) (2016): „Worauf Kinder und Jugendliche ein Recht haben. Kinderrechte, Demokratie und Schule: Ein Manifest“ Schwalbach
  • Zur Entwicklung und Implementierung von Schutzkonzepten gibt es inzwischen vielfältige Materialien. Ein Beispiel für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe bzw. Behindertenhilfe, das zwar nicht direkt auf Schule übertragbar ist, jedoch gerade für das Thema Partizipation nützliche Anregungen enthält:

    Evangelische Jugendhilfe Schweicheln (Hrsg.) (2006) „Erziehung braucht eine Kultur der Partizipation“, zu bestellen unter diesem Link

Material

  • Elterninformation zu Konzepten zum Schutz vor sexueller Gewalt in Schulen zum Download
  • Elterninformation in Leichter Sprache zu Konzepten zum Schutz vor sexueller Gewalt in Schulen
    zum Download
ZusätzlicheLänderinfos
VIII Präventionsangebote Icon

VIII Präventionsangebote

Schule ist der Ort, an dem alle Mädchen und Jungen altersangemessene Informationen über sexuelle Gewalt bekommen sollten. Neben konkreten Präventionsprojekten kommt es auf die präventive Erziehungshaltung im Schulalltag an.

Warum

WARUM?

Wozu dieser Bestandteil?

Der Bestandteil „Präventionsangebote“ formuliert im Schutzkonzept die Bedeutung pädagogischer Prävention im Schulalltag und definiert hierfür spezielle Maßnahmen und Projekte. Als pädagogische Institution, die alle Kinder erreicht, sollte Schule eine präventive Haltung leben und ist prädestiniert dafür, spezifische Angebote durchzuführen.

Pädagogische Prävention verfolgt zwei Ziele: Neben dem Schutz von Mädchen und Jungen durch eine präventive Erziehungshaltung im (Schul-)Alltag geht es auch um Schutz durch Wissen, nämlich Aufklärung über sexuellen Missbrauch. Angesichts der Tatsache, dass sehr viele Mädchen und Jungen von sexualisierter Gewalt bedroht und betroffen sind, ist es wichtig, dass sie schon frühzeitig (d. h. schon ab der Grundschule) altersangemessene Informationen darüber erhalten, um sich besser schützen zu können bzw. Hilfe zu bekommen. Nur ein Kind, das weiß, was sexueller Missbrauch ist, kann übergriffiges Verhalten richtig einschätzen und sich entsprechend verhalten. Nur ein Jugendlicher, der über Täterstrategien in den digitalen Medien Bescheid weiß, hat die Chance, sie rechtzeitig zu bemerken. Deshalb bahnen Präventionsangebote immer auch den Weg zur Intervention. Betroffene Schülerinnen oder Schüler, die im Unterricht(-sprojekt) lernen, was sexueller Missbrauch ist und mit welchen Grenzüberschreitungen er angebahnt wird, dass Missbrauch verboten ist (unabhängig davon, wie sich das betroffene Mädchen oder der betroffene Junge verhalten hat) und wo Betroffene Hilfe finden, bekommen so einen Weg aufgezeigt, sich selbst Unterstützung zu suchen. Auch die Information, dass Minderjährige in Not- und Konfliktlagen das Recht haben, sich ohne Wissen der Eltern vom Jugendamt beraten zu lassen (§ 8 Absatz 3 SGB VIII), eröffnet einen sonst womöglich verschlossenen Weg zu Hilfe.

In Schulen besteht oft die Sorge vor einer zeitlichen und inhaltlichen Überforderung durch das Thema. Im Rahmen des Schutzkonzepts sollte deshalb deutlich werden, dass es im Wesentlichen um eine präventive Haltung geht und Schulen sich für konkrete Angebote auch die Unterstützung von Fachleuten holen können.

Eltern befürchten manchmal, ihre Kinder könnten durch Präventionsangebote mit zu stark belastenden Fakten konfrontiert werden. Diese Sorge ist nicht unberechtigt, gibt es doch tatsächlich Angebote, die Ängste schüren. Deshalb ist es wichtig, schulische Prävention an Qualitätskriterien auszurichten, die sicherstellen, dass Prävention auf eine Weise Wissen vermittelt, die Mädchen und Jungen stärkt, Spaß macht und nicht ängstigt (einen Link zu Qualitätskriterien finden Sie unter Tipps/Material).

Wann

WANN?

sollte dieser Bestandteil entwickelt werden?

Wenn man Präventionsangebote macht, muss man damit rechnen, dass sich in der Folge auch betroffene Mädchen und Jungen Hilfe suchend an schulische Vertrauenspersonen wenden. 

Darauf muss die Schule vorbereitet sein. Deshalb sollte dieser Bestandteil erst angegangen werden, wenn Verhaltenskodex und Interventionspläne erstellt sind und die schulischen Ansprechstellen und Beschwerdestrukturen entsprechend weiterentwickelt wurden.

Wer

WER?

sollte den Bestandteil entwickeln?

Die Projektgruppe sollte – gegebenenfalls nach Rücksprache mit Kolleginnen oder Kollegen, die über praktische Erfahrungen in der Präventionsarbeit verfügen – einen ersten Vorschlag entwickeln und mit dem Kollegium abstimmen.

Es ist auch möglich, diesen Bestandteil an die genannten Kolleginnen oder Kollegen zu delegieren. Insbesondere beim sexualpädagogischen Konzept ist die Expertise von Lehrkräften, die häufig oder jedenfalls mit hoher Motivation Sexualerziehung in ihren Unterricht integrieren, sehr nutzbringend.

Was

WAS?

Fragen, die beantwortet, Themen, die bearbeitet werden müssen

Pädagogische Prävention ist vielschichtig, viele schulische Situationen und Strukturen bieten hier Anknüpfungspunkte.

Es ergeben sich drei Themenbereiche, die konzeptionell Berücksichtigung finden sollten:

  • Präventive Haltung / Präventiver Schulalltag
  • Sexualpädagogisches Konzept
  • Präventionsangebote a) für Schülerinnen und Schüler und b) für Eltern

1. Präventive Haltung / Präventiver Schulalltag

Der zentrale Aspekt von Prävention besteht in einer präventiven Haltung, die im Schulalltag gelebt wird und an verschiedenen Stellen zum Ausdruck kommt. Viele Aspekte dieser Haltung sind nicht spezifisch für sexualisierte Gewalt, sondern genauso bedeutsam etwa für die Suchtprävention oder die Gewaltprävention allgemein. 

  • Zu einer präventiven Haltung gehört der respektvolle, grenzwahrende Umgang gegenüber Schülerinnen und Schülern, wie er im Verhaltenskodex formuliert ist.
  • Dazu gehört weiterhin ein kritisch bewusster Umgang mit Geschlechterrollen. Der Schulalltag bietet vielfältige Ansätze, um Frauen- und Männerbilder kritisch zu hinterfragen. Beispielsweise können Lehrkräfte überprüfen, inwieweit verwendete Unterrichtsmaterialien noch immer tradierte Geschlechtsstereotype enthalten und – wenn sie dennoch verwendet werden sollen – Schülerinnen und Schüler darauf aufmerksam machen. Fast alle Unterrichtsfächer bieten auch immer wieder Gelegenheiten, das Thema sexualisierte Gewalt direkt anzusprechen, sei es in Religion beim Thema „Familie“ oder in Geschichte beim Thema „antikes Griechenland“.
  • Zu einer präventiven Haltung gehört weiterhin, selbstwertstärkend zu arbeiten, also Schülerinnen und Schüler in ihren Stärken zu würdigen und bei ihren Schwächen zu unterstützen, wie es Schulen in der Regel auch tun. Demütigende Auswahlpraxen im Sportunterricht oder das „Wettrechnen“ in Mathe, bei denen immer die gleichen – übergewichtigen bzw. rechenschwachen – Kinder bis zum Schluss stehen bleiben, sollten der Vergangenheit angehören.
  • Ein weiterer Punkt in der präventiven Haltung ist die Fehlerfreundlichkeit und Ansprechkultur in einer Einrichtung, wie sie beim Punkt Ansprechstellen und Beschwerdestrukturen angesprochen wird. Je besser dies in der Schule gelebt wird, umso mehr verinnerlichen Schülerinnen und Schüler diese Haltung und sind in der Lage, auch alltägliche Grenzverletzungen zu thematisieren und damit auch Übergriffe schneller zu beenden und besser zu verarbeiten. Ein wichtiger Erfolg von Prävention!

Hilfreich ist auch eine Orientierung an den sogenannten Präventionsthemen, wie sie sich in vielen Fachveröffentlichungen finden und die in speziellen Fortbildungsangeboten vermittelt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs unter diesem Link.

2. Sexualpädagogisches Konzept

Weil Wissen und Sprechen über sexuelle Themen protektiv wirken, sollte das Schutzkonzept auch ein sexualpädagogisches Konzept umfassen. Dazu gehört die Entscheidung, Sexualerziehung im Rahmen des Lehrplans angemessene Bedeutung zu geben, anlassbezogen und fächerübergreifend im Schulalltag auf sexuelle Themen und sexuelle Aktivitäten einzugehen, aber auch auf sexuelle Übergriffe durch Schüler und Schülerinnen fachlich angemessen zu reagieren. Die Richtlinien und Lehrpläne der Bundesländer zur schulischen Sexualerziehung bieten hier konkrete Hinweise zur Ausgestaltung und Umsetzung. Zur Unterstützung gibt es z.T. spezifische Handreichungen und Unterrichtsmaterialien zur Sexualerziehung als auch zum Schutz vor sexueller Gewalt. 

Präventionsangebote unmittelbar in sexualpädagogische Arbeit zu integrieren, ist jedoch nicht ratsam. Im Rahmen von sexualpädagogischem Unterricht über Missbrauch und andere Formen sexueller Gewalt aufzuklären, kann bei Schülerinnen und Schülern zu dem Eindruck führen, sexueller Missbrauch sei eine (negative) Form von Sexualität. Kinder profitieren allerdings am meisten von Angeboten zum Schutz vor sexueller Gewalt, wenn sie vorher eine ganzheitlich und positiv orientierte Sexualerziehung erfahren haben, die ihnen fachlich fundierte Informationen, Lebenskompetenzen und Werte im Umgang mit Körper, Sexualität und Beziehungen vermittelt. Mit der Trennung sexualpädagogischer Angebote von Aufklärung über sexuelle Gewalt signalisiert die Schule, dass sexueller Missbrauch eine Form von Gewalt ist.

Für das sexualpädagogische Konzept der Schule ist es essenziell, dass es auch Angebote für Eltern vorsieht. Elternabende bieten die Chance, das Vertrauen der Eltern in die schulische Sexualerziehung und ihre Anliegen zu gewinnen, Unsicherheiten abzubauen und Eltern zu ermutigen, dieses Bildungsthema nicht an die Schule abzutreten, sondern es aktiv mitzugestalten. In der Regel sind Eltern sehr dankbar für die Unterstützung der Schule in diesen Fragen. Manche Eltern stehen solchen Angeboten auch kritisch gegenüber, lassen sich aber überzeugen, wenn ihren Bedenken und Fragen Raum gegeben wird, bevor die entsprechende Unterrichtseinheit stattfindet, und ihnen die präventive Bedeutung der Sexualerziehung vermittelt wird.
Unterstützende Materialien für eine gewinnende Elternarbeit zur Sexualpädagogik vom Petze-Institut für Gewaltprävention sowie von pro familia finden sich in den Tipps.
Wo dies nicht gelingt, kann letztlich nur der Hinweis auf den schulischen Bildungsauftrag, der im Rahmen der landesgesetzlichen Curricula auch Sexualerziehung enthält, helfen.

3. Präventive Angebote

a) Neben dem Nutzen alltäglicher Situationen, um präventive Inhalte anzusprechen, ist es auch wichtig, regelmäßige, explizite Angebote zu machen und diese anlassbezogen durch spezielle Veranstaltungen zu ergänzen. 

Unterrichtseinheiten zu Kinderrechten und ganz explizit zum Recht auf elternunabhängige Beratung durch das Jugendamt in Not- und Konfliktlagen, zu sexualisierter Gewalt, Übergriffen durch Kinder und Jugendliche, Gefahren in digitalen Medien sowie zu schulischen bzw. regionalen Hilfestrukturen und gegebenenfalls zum Verhaltenskodex der Schule sollten altersbezogen durchgeführt werden. Dabei ist es hilfreich, externe Fachkräfte, z. B. aus Fachstellen zu sexualisierter Gewalt, von „pro familia“ oder von Familienplanungszentren hinzuzuziehen, die eine Unterrichtseinheit gestalten und im Anschluss ggf. eine Sprechstunde in der Schule anbieten.

Wenn Lehrkräfte selbständig Aufklärung über sexuellen Missbrauch in ihrer Klasse durchführen wollen, sollten sie folgende Aspekte vermitteln: 

  • dass nicht nur Mädchen, sondern auch Jungen sexuelle Gewalt widerfahren kann,
  • dass Männer, aber auch Jugendliche und manchmal auch Frauen Täter sein können
  • dass die meisten Menschen Mädchen und Jungen keine sexuelle Gewalt antun
  • dass man den meisten Tätern und Täterinnen ihre Absichten nicht ansieht und sie oft sogar sympathisch sind
  • dass es häufig bekannte und vertraute Menschen und nur selten Fremde sind
  • dass sexueller Missbrauch nichts mit Liebe zu tun hat
  • dass Missbrauch oft mit komischen und verwirrenden Gefühlen beginnt
  • dass Mädchen und Jungen auch in Chatrooms und in sozialen Netzwerken sexuelle Gewalt widerfahren kann
  • dass es auch sexuelle Übergriffe unter Kindern oder unter Jugendlichen gibt und dass man auch in diesen Fällen ein Recht auf Hilfe hat.

Das Sprechen über sexuellen Missbrauch darf bei Schülerinnen und Schülern keine Angst erzeugen. Insbesondere muss der Eindruck vermieden werden, dass Missbrauch die Zukunft eines betroffenen Kindes zerstört. Vielmehr sollte erklärt werden, dass Missbrauch Menschen stark belasten, aber durch Trost, Unterstützung und gegebenenfalls Therapie verarbeitet werden kann.

In weiterführenden Schulen bietet sich auch ein „Markt der Möglichkeiten“ an, auf dem sich in der Schule verschiedene Beratungsstellen und andere Unterstützungseinrichtungen aus der Region vorstellen. Oder es wird regelmäßig, etwa im 8. Schuljahr, eine „Beratungsstellen-Rallye“ (zum Download) veranstaltet, bei der die Schülerinnen und Schüler in kleinen Gruppen verschiedene Beratungsstellen vor Ort kennenlernen und sich dann gegenseitig vorstellen. 

Ergänzt werden können diese regelmäßig stattfindenden Einheiten durch besondere Angebote, wie die bundesweite Initiative „Trau dich!“ (zum Link) des Bundesfamilienministeriums und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Im Zentrum der Initiative steht ein interaktives Theaterstück, das Kinder über ihre Rechte und über sexuellen Missbrauch informiert. Dieses wird begleitet durch Elternabende und Lehrkräfte-Fortbildungen. Mehrere Bundesländer kooperieren mit „Trau dich!“: zum Link

Auch andere Theaterstücke von Fachberatungsstellen oder auch thematische Ausstellungen, die der Verein Petze (zum Link) für verschiedene Zielgruppen von Kindern und Jugendlichen anbietet und im Bundesgebiet verleiht, stellen eine wertvolle Bereicherung der schulischen Präventionsangebote dar.

Im Rahmen des vom Familienministerium geförderten bundesweiten Modellprojekts „BeSt – Beraten und Stärken zum Schutz von Mädchen und Jungen mit Behinderung vor sexualisierter Gewalt in Institutionen“ (zum Link) wurde ein Präventionsprogramm für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen entwickelt, das auch für Förderschulen geeignet ist. Die Durchführung des Projekts kann über die Fachstellen gebucht werden, die an der Entwicklung des Programms beteiligt waren. Zur Übersicht der kooperierenden Fachberatungsstellen, unter diesem Link.

Weil betroffene Jugendliche, aber auch Kinder oft als erstes ihre Freundinnen oder Freunde ins Vertrauen ziehen, muss in der Präventionsarbeit immer auch an diese Zielgruppe gedacht werden. Viele Jugendliche und Kinder fühlen sich unsicher, wie sie mit dieser Information umgehen sollen, was sie sagen, wie sie reagieren sollen. Auf solche Situationen, ihre Möglichkeiten und Chancen, aber auch ihre möglichen Belastungen sollten Jugendliche und Kinder vorbereitet werden. Für die Arbeit mit jugendlichen Schülerinnen und Schülern kann beispielsweise auf das Angebot washilft.org (zum Link) zurückgegriffen werden.

b) Auch für Eltern sollte es sowohl regelmäßige als auch anlassbezogene Veranstaltungen geben, die sie in die schulische Präventionsarbeit einbeziehen. Von Fachberatungsstellen herausgegebene Informationsbroschüren für Eltern, wie sie unter "Tipps" zu finden sind, können hier eine gute Unterstützung bieten. Dieses Material kann auch die Eltern erreichen, die an den entsprechenden Veranstaltungen nicht teilnehmen können oder wollen. Bereits in der Grundschule ist es wichtig, dass es Elternabende gibt zu den Themen „Wie schütze ich mein Kind vor sexueller Gewalt?“, „Wie begleite ich eine gesunde Sexualentwicklung?“ und auch zum Thema Medienkompetenz im Umgang mit digitalen Medien. Durch solche Angebote bekommen Eltern die Chance, in ihrem Familienalltag präventive Aspekte selbst zu berücksichtigen und haben die Gelegenheit, mögliche Bedenken anzusprechen und verständliche Erklärungen über den Sinn von präventiven Unterrichtsprojekten oder anderen Präventionsangeboten zu bekommen. Das gilt insbesondere für den Bereich der sexuellen Bildung in Form der schulischen Sexualerziehung, der einen wichtigen Baustein der Prävention darstellt. Auch hier gibt es manchmal Sorgen und Vorbehalte von Eltern, die z.B. aus ihrem religiösen oder kulturellen Verständnis heraus das Sprechen über Sexualität ablehnen. Schulen sind dann manchmal geneigt, sich am (vermuteten) kleinsten gemeinsamen Nenner der Elternschaft zu orientieren, statt – wie in anderen Themenfeldern – eigene pädagogische Standards zu formulieren und die Eltern – auch mithilfe von sexualpädagogischen und Präventionsfachkräften – davon zu überzeugen. Um dies tun zu können, müssen Schulen sich aber im ersten Schritt positionieren – im Rahmen eines Präventions- und eines sexualpädagogischen Konzepts. 

Wie

WIE?

wird der Bestandteil Präventionsangebote erarbeitet?

Im ersten Schritt sollte die Projektgruppe vor dem Hintergrund der Potenzialanalyse betrachten, welche präventiven Ansätze in der Schule bereits vorhanden sind.

Im zweiten Schritt ist es sinnvoll – am besten gemeinsam mit einer externen Fachkraft zu sexualisierter Gewalt – zu überlegen, wie das Vorhandene ergänzt und erweitert werden sollte und welche in der Region vorhandenen Projekte und Angebote dafür genutzt werden können. Hierbei werden auch finanzielle Aspekte zu berücksichtigen sein, denn in vielen Bundesländern sind die Präventionsangebote der Fachberatungsstellen nicht durch deren Finanzierung abgedeckt, sodass zum Teil erhebliche Kosten auf die Schulen zukommen können. Das gilt in besonderem Maße für die Angebote kommerzieller Anbieter. Auch das Kollegium und die anderen pädagogischen Fachkräfte sollten gefragt werden, womit sie schon gute Erfahrungen gemacht haben, wovon sie abraten und welche Materialien und Methoden empfehlenswert sind. Dabei sollte auch eine realistische Einschätzung erfolgen, welche zusätzlichen Verpflichtungen machbar sind, damit man sich nicht voller Euphorie auf Präventionsangebote festlegt und im Schutzkonzept niederschreibt, die im Schulalltag letztlich als Überforderung erlebt werden. Weniger ist mehr!

Tipps

Material

  • "Ben und Stella wissen Bescheid!" – Präventionsmaterial für Mädchen und Jungen mit einer geistigen Behinderung. Zum Link
  • Washilft.org - mit Jugendlichen entwickelte Website zur Unterstützung von betroffenen Jugendlichen. Zum Link
  • „Qualitätsstandards – Trainings für Kinder und Jugendliche gegen Grenzverletzungen und sexuelle Übergriffe“ des AJS NRW zum Download bzw. zum Bestellen unter diesem Link
  • „Leitfaden für Fachkräfte: Selbstverteidigung – Alles gecheckt? Selbstverteidigungs- und Selbstbehauptungskurse für Kinder und Jugendliche – Tipps zur Auswahl“ vom Petze-Institut für Gewaltprävention zum Download
  • Qualitätskriterien „Prävention“ der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und Vernachlässigung DGfPI e.V. zum Download

Material für die Elternarbeit

  • „Starke Kinder sind aufgeklärt - Argumente für Sexualpädagogik, Vielfalt und Akzeptanz für Eltern, Lehrkräfte und pädagogisches Fachpersonal“ vom Petze-Institut für Gewaltprävention
    zum Download
  • Elternbroschüre „Sexualaufklärung in Deutschland“ von pro familia e.V. zum Download
  • Elternbroschüre „Wie kann ich mein Kind schützen?“ in sieben Sprachen von AMYNA e.V. zum Bestellen unter diesem Link
  • Extrabrief des Arbeitskreises Neue Erziehung e.V. „Kinder stark machen – sexuellem Missbrauch vorbeugen“ zum Bestellen unter diesem Link

Literatur

  • „Präventive Erziehung – Prävention beginnt im Alltag“. Weitere Informationen auf der Website der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Zum Link

Projekte

  • „Trau dich!“ – Bundesweite Initiative zur Prävention des sexuellen Kindesmissbrauchs des Familienministeriums und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Zum Link
  • Theaterpädagogische Werkstatt: „Mein Körper gehört mir“ und andere Theaterstücke für Schulklassen unterschiedlicher Jahrgangsstufen zum Thema Sexuelle Gewalt. Zum Link
  • Beratungsstellen-Rallye Göttingen zum Kennenlernen von Hilfsangeboten vor Ort für Schülerinnen und Schüler – Kann für die eigene Stadt/den eigenen Landkreis adaptiert werden. Zum Link
  • Petze Präventionsbüro Kiel: Ausstellungen zur Prävention von sexueller Gewalt für unterschiedliche Zielgruppen zum Ausleihen bundesweit. Zum Link
  • „#UNDDU? Mach dich stark! Gegen sexuelle Gewalt unter Jugendlichen“: Das Modellprojekt des Bundesjugendministerium umgesetzt durch Innocence in Danger e.V. beinhaltet ein Maßnahmenpaket zur Prävention von sexualisierter (digitaler) Peer-Gewalt. Es umfasst auch Workshop-Angebote für die verschiedenen Zielgruppen: Jugendliche, Eltern und pädagogische Fachkräfte. Zum Link

 

 

ZusätzlicheLänderinfos
IX Ansprechstellen und Beschwerdestrukturen Icon

IX Ansprechstellen und Beschwerdestrukturen

Vertrauenslehrkräfte, Angebote der Schulsozialarbeit und andere Ansprechstellen sind ein wichtiges Signal an Schülerinnen und Schüler in Notlagen. Funktionierende Beschwerdestrukturen sorgen dafür, dass problematische Vorgänge frühzeitig bekannt werden und entsprechend gehandelt werden kann.

Warum

WARUM?

Wozu dieser Bestandteil? Was haben wir davon?

Schulen, die Ansprechpersonen für verschiedene Problemlagen von Schülerinnen und Schülern benennen und über Beschwerdestrukturen verfügen, tun Entscheidendes dafür, dass sich Schülerinnen und Schüler dort wohl und sicher fühlen, dass Eltern Vertrauen in die Schule haben und im Kollegium bekannt ist, dass an Missständen gearbeitet wird.

Damit erfüllt die Schule nicht nur die aktuellen Anforderungen des Kinderschutzes, die in anderen Bereichen – z. B. in der Jugendhilfe – bereits gesetzlich verankert sind, sondern präsentiert sich auch als moderne lernende Institution, die interessiert daran ist, sich weiterzuentwickeln. 

Verfügt eine Schule über Ansprechpersonen und Beschwerdestrukturen, so zeigt sie damit ein Bewusstsein dafür, dass Mädchen und Jungen in der Schule Verhalten und Situationen erleben können, die sie nicht allein bewältigen können, sondern bei denen sie Unterstützung brauchen. Die Schule sollte offensiv vermitteln, dass diese Angebote auch für Schülerinnen und Schüler da sind, die durch private Probleme belastet sind. Es geht um die Botschaft „Auch private Probleme gehören in die Schule – wenn Mädchen oder Jungen das wollen“.

Dieser Konzeptbestandteil – „Ansprechstellen und Beschwerdestrukturen“ – ist ganz entscheidend, damit es gelingt, die Schule zu einem Kompetenzort im Sinne eines Schutzkonzepts zu machen. Durch funktionierende Beschwerdestrukturen bekommen Leitungsverantwortliche mehr Sicherheit, dass sie frühzeitig über problematische Vorgänge, Missstände oder Fehlverhalten im Kollegium informiert werden und entsprechend handeln können. Selbst wenn es sich um rein subjektiv empfundene Beeinträchtigungen handelt, denen am Ende nicht abgeholfen werden kann, so ermöglichen Beschwerdestrukturen doch das Gespräch und vermitteln den Schülerinnen und Schülern, dass ihre Anliegen gehört werden.

Beschwerdestrukturen, die auch Anregungen und Verbesserungsvorschläge aufnehmen, sind wichtige Instrumente für eine ernst gemeinte Partizipation. Ideal ist es, wenn darüber hinaus aktiv Rückmeldungen erbeten werden, z. B. durch Schülerbefragungen. 

Bei der Potenzialanalyse wird deutlich geworden sein, welche Wege für die Suche von Hilfe und für Beschwerden es schon gibt, wie bekannt diese sind und für welche Fälle sie bereits genutzt werden. Hieran lässt sich ansetzen und diese Wege können dann gegebenenfalls weiterentwickelt werden.

In Einrichtungen, die an Beschwerdeverfahren arbeiten, kommt oft die Sorge auf, in Zukunft mit Beschwerden überhäuft zu werden, die zum einen viel Arbeit mit sich bringen, aber auch schlechte Stimmung schaffen können. Die Erfahrung zeigt, dass eher das Gegenteil der Fall ist: Beschwerden nehmen nicht massiv zu – und dadurch, dass die Verfahrensabläufe geregelt sind, machen sie eher weniger als mehr Arbeit.

Wann

WANN?

sollte dieser Bestandteil entwickelt werden?

Es gibt im Prozess der Schutzkonzept-Entwicklung keinen zwingenden Zeitpunkt um am Beschwerdeverfahren zu arbeiten. 

Sinnvoll ist es, dies im Zusammenhang mit dem Verhaltenskodex oder dem Interventionsplan anzugehen, denn in diesen Kontexten werden viele Fragen hierzu aufgeworfen.

Wer

WER?

sollte das Beschwerdeverfahren entwickeln?

Ansprechstellen und Beschwerdeverfahren müssen bedarfsgerecht gestaltet sein. Dafür liegt es auf der Hand, Schülerinnen und Schüler, Eltern und das Kollegium in den Entwicklungsprozess einzubeziehen, um ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigen zu können.

Gleichzeitig ist es wichtig, Vorbehalte und Ängste im Kollegium ernst zu nehmen und abzubauen. Dazu muss man sie kennen und Raum für die Auseinandersetzung damit schaffen. Deshalb ist es auch beim Beschwerdeverfahren unerlässlich, dies passgenau für die eigene Schule zu erarbeiten und nicht ein scheinbar passendes Konzept von anderen zu übernehmen, auch wenn man sich dort selbstverständlich Anregungen holen kann.

Die Entwicklung des Beschwerdeverfahrens muss also ein partizipativer Prozess sein, der auf den Ergebnissen der Risikoanalyse aufbaut, wobei besonders das zweite Risiko (Schule als Kompetenzort) von Bedeutung ist. Davon ausgehend kann die Projektgruppe Strukturen weiterentwickeln und dann in den Mitbestimmungsgremien zur Diskussion stellen.

Was

WAS?

Fragen, die beantwortet, Themen, die bearbeitet werden müssen

Es gibt eine Reihe sehr konkreter Fragen, die sich Schulen bezüglich des Beschwerdeverfahrens stellen und beantworten müssen. Das Gelingen in der Praxis hängt aber letztlich von der Schulkultur ab und diese ist nicht „mal so eben“ (weiter)zuentwickeln.

Deshalb ist es von zentraler Bedeutung, hierauf den Blick zu richten, also nicht nur an konkreten Strukturen zu arbeiten, sondern auch an einer „beschwerdefreundlichen“ Haltung. Eine „beschwerdefreundliche“ Einrichtung ist geprägt von Wertschätzung und Fehlerfreundlichkeit. Die fehlerfreundliche Haltung versteht, dass Fehler ein normaler Bestandteil alltäglichen (beruflichen) Handelns sind. Sie können passieren durch Unwissenheit, Überforderung, Gedankenlosigkeit und natürlich auch manchmal durch Absicht. Letzteres außen vor gelassen, bieten sie Chancen zur Entwicklung und Veränderung. Sei es, dass eine Lehrerin sich bei einem Schüler entschuldigt und ihm damit ein Vorbild dafür ist, für Fehlverhalten einzustehen, oder dass Fehler aus Überforderung auf strukturelle Probleme in der Schule hinweisen, die dann idealerweise abgestellt werden. Im Umgang mit Fehlverhalten unterscheidet sich eine fehlerfreundliche Haltung, die Fehler transparent macht, von Täterstrukturen, die Fehler zu vertuschen sucht. 

Ein wertschätzendes Miteinander im Schulalltag ermutigt Kinder und Jugendliche, aber natürliche auch Erwachsene (Kollegium und Eltern), Probleme und Beschwerden zu äußern.

Auf folgende Fragen sollte es eine Antwort geben:

  1. Wer darf sich beschweren?
  2. Worüber darf man sich beschweren?
  3. Wie und bei wem kann man sich beschweren?
  4. Was passiert mit der Beschwerde?

1. Wer darf sich beschweren?

Wer sind die Adressatinnen und Adressaten? Im Rahmen des Schutzkonzepts liegt selbstverständlich der Schwerpunkt auf den Schülerinnen und Schülern. Dennoch sollte man die Erwachsenen (Eltern und Kollegium) nicht außer Acht lassen. Möglicherweise berichten Schülerinnen oder Schüler zu Hause von negativen Erfahrungen in der Schule (z. B. Gewalt durch einen älteren Schüler), trauen sich selbst aber nicht, diese dort anzusprechen. Oder Eltern vermuten lediglich, dass ihr Kind Belastendes in der Schule erlebt hat. Dann brauchen sie klare Wege, um Unterstützung für ihr Kind zu bekommen. Vielleicht beobachtet auch der Hausmeister übergriffiges Verhalten eines Lehrers oder die Kollegin bekommt mit, dass ein Lehrer immer wieder einzelne Schülerinnen zu privaten Unternehmungen einlädt und damit den Verhaltenskodex verletzt. Auch sie brauchen im Rahmen des Interventionsplans klare Beschwerdewege, die sie dann gehen können bzw. müssen.

2. Worüber darf man sich beschweren?

Damit Kinder und Jugendliche wissen, worüber sie sich beschweren dürfen, ist es wichtig, dass sie ihre Rechte kennen: Kinderrechte im Allgemeinen und den Verhaltenskodex der Schule im Besonderen. Diese gilt es in der Präventionsarbeit (siehe Bestandteile/Präventionsangebote) immer wieder anzusprechen. Damit Mädchen und Jungen sich aber tatsächlich bei groben Verstößen gegen ihre Rechte auch trauen, Unterstützung zu suchen, brauchen sie die Erfahrung, mit Kritik auf offene Ohren zu stoßen, bereits in kleineren alltäglichen Anliegen, Problemen und Ärgernissen: etwa dem nicht schmeckenden Mensaessen oder den immer wieder verdreckten Toiletten. Es wäre nicht zielführend, das Thema Beschwerden auf Missbrauch zu verkürzen – die wenigsten Anlässe für Beschwerden im schulischen Kontext entstammen dem Themenfeld sexuelle Gewalt! Aber umgekehrt gilt, dass ein funktionierendes Beschwerdesystem gute Voraussetzungen dafür schafft, dass sich Schülerinnen oder Schüler auch im Fall von sexueller Gewalt anvertrauen.

Außerdem sollte Schülerinnen und Schülern immer bewusst sein, dass sie sich auch bei außerschulischen Problemen Unterstützung holen können.

3. Wie und bei wem kann man sich beschweren?

Damit Kinder und Jugendliche Beschwerdemöglichkeiten nutzen können, müssen diese einfach und schnell nutzbar sein. Das bedeutet zum einen, dass es verschiedene Wege geben muss, denn nicht jeder Weg ist für jedes Kind gleich gut nutzbar. Bewährt haben sich folgende Kommunikationswege: 

  • Persönliche Ansprache
  • Angebot einer Sprechstunde
  • Schriftliche Kontaktaufnahme (per Brief, Beschwerdeformular, E-Mail, WhatsApp...), für Kinder und Jugendliche mit Lernschwierigkeiten oder geistiger Behinderung eventuell mit Symbolen und Piktogrammen gestaltet
  • Telefonische Erreichbarkeit

Zum anderen bedeutet es, dass es verschiedene Ansprechstellen geben muss, denn eine gewisse Auswahl erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass „die Chemie stimmt“. Manchen Schülerinnen und Schülern kommt es auch entgegen, wenn sie sich zwischen einer männlichen und einer weiblichen Person entscheiden dürfen. Mehrere benannte Personen haben zudem den Vorteil, dass die zeitnahe Erreichbarkeit eher gesichert ist. Schulen könnten beispielsweise neben dem Schulsozialarbeiter eine Vertrauenslehrerin sowie die Beratungslehrkraft benennen, aber natürlich auch die Vertretungen der Schülerinnen und Schüler auf Klassen- und Schulebene.

Da von sexuellem Missbrauch (in der Familie, im weiteren privaten Umfeld oder in der Schule) betroffene Mädchen und Jungen aber auch jenseits der angebotenen Strukturen nach Hilfe suchen und häufig andere Personen als die offiziell Benannten ansprechen, sollte sich jede Lehrkraft und jede pädagogische Fachkraft dieser Aufgabe gewachsen fühlen. Es geht nicht um Expertentum, sondern um ein Basiswissen zu der Frage „Was tue ich, wenn sich mir eine Schülerin oder ein Schüler anvertraut?“, das in Fortbildungen vermittelt werden kann.

Darüber hinaus sollte das Schutzkonzept die Vorgabe enthalten, dass die Schülerschaft in geeigneter Form über externe Hilfestrukturen wie Fachberatungsstellen und Hilfetelefone oder -portale informiert wird.

Die Ansprechpersonen und -wege, die Schülerinnen und Schülern aufgezeigt werden, sollten auch im Kollegium und den Eltern bekannt sein und diese sollten wissen, dass sie sie ebenfalls nutzen können.

Eine besondere Herausforderung stellt dieses Thema für inklusive und Förderschulen dar. Mädchen und Jungen, die aufgrund einer geistigen oder schwerstmehrfachen Behinderung in ihrer Kommunikation eingeschränkt sind, können sich in der Regel nicht selbstständig an zentrale interne und schon gar nicht an externe Ansprechpersonen wenden. Sie sind darauf angewiesen, dass ihre alltäglichen Kontaktpersonen (Eltern, Schulhelfer, Pflegepersonal, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräfte) ihnen vermitteln, dass auch sie das Recht auf Beschwerden haben und ihnen hierfür Ausdrucksmöglichkeiten geben.

4. Was passiert, wenn ich mich beschwere?

Es ist wichtig, dass grundsätzlich bekannt ist, wie mit Beschwerden verfahren wird. Im konkreten Fall sollte das betreffende Mädchen oder der Junge kontinuierlich darüber informiert werden, was im nächsten Schritt mit seiner Beschwerde oder seinem Anliegen passiert. Die verantwortliche Ansprechperson sollte die Beschwerde und den Umgang damit dokumentieren.

Wie

WIE

stellt man sicher, dass alle die Beschwerdewege und Ansprechstellen kennen?

Das beste Beschwerdesystem und andere schulische Hilfsangebote nutzen nichts, wenn sie nicht bekannt sind. Deshalb gehört zu deren (Weiter-)Entwicklung auch die Planung, wie man die Angebote bekannt macht und bekannt hält.

Eine regelmäßige Thematisierung in den Klassen und die Vorstellung auf einem Elternabend für neue Eltern ist ein zentrales Element. Auch auf der Schulhomepage darf eine Vorstellung des Beschwerdeverfahrens und der Ansprechpersonen nicht fehlen, idealerweise verknüpft mit einer Möglichkeit, hier direkt Kontakt aufzunehmen. In der Schule kann es außerdem Aushänge und Infoblätter geben. Ansprechpersonen sollten sich – immer mal wieder – in den Klassen vorstellen, weil sich Mädchen und Jungen erfahrungsgemäß eher an bekannte Personen wenden. Vielleicht stellt man auch Ergebnisse von Beschwerden, die von allgemeiner Bedeutung sind, sowie die Ergebnisse von Befragungen auf SV-, Elternbeiratssitzungen, Gesamt- und Schulkonferenzen vor und verdeutlicht damit die Gewichtung des Themas.

TIPPS

Literatur

Zum Thema Ansprechstellen und Beschwerdestrukturen gibt es inzwischen vielfältige Veröffentlichungen und Materialien vor allem für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und das religiöse Leben, die zwar nicht direkt auf Schule übertragbar sind, jedoch nützliche Anregungen enthalten, z. B.:

  • Handreichung BIBEK: „Beschweren erlaubt!“ 10 Empfehlungen zur Implementierung von Beschwerdeverfahren in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (Projektleitung Prof. Urban-Stahl, FU Berlin). Zum Link
  • „Beratungs- und Beschwerdewege“, in: Arbeitshilfe: Institutionelles Schutzkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Broschüre des Erzbistums Berlin, Seite 50–62. Zum Link
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